Erstes Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (G-SIG: 15019134)
<b>Bezug:</b> Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 29.3.2000, BGBl I, Nr. 13 S. 305 (s. GESTA 14. WP 1-E004) Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen der SPD und B90/GR auf BT Drs. 15/810 N002 Siehe auch N005, N007, N008 und N019 <br><br><b>Inhalt:</b> Einfügung § 11a Erneuerbare-Energien-Gesetz: Ermächtigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur teilweisen Befreiung stromintensiver Unternehmen des produzierenden Bereichs vom EEG-Kostenanteil bei Nachweis einer Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit, Aufnahme der Neuregelung in den Erfahrungsbericht nach § 12 EEG. Die Neuregelung kann zu geringfügig höheren Haushaltsausgaben für den Strombezug von Bund, Ländern und Kommunen führen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Stromverbrauch/Teilweise Befreiung stromintensiver Unternehmen des produzierenden Bereichs vom EEG-Kostenanteil * Produzierendes Gewerbe/Teilweise Befreiung stromintensiver Unternehmen des produzierenden Bereichs vom EEG-Kostenanteil * Bericht der Bundesregierung/Erfahrungsbericht gem. § 12 EEG