Erstes Gesetz zur Änderung des BVL-Gesetzes
Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung durch Personal des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Rahmen von Überprüfungen der Systeme der amtlichen Überwachung und einzelner Betriebe durch Drittländer, Stärkung der Beratungs- und Koordinierungstätigkeiten des BVL im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Tieren, tierischen Erzeugnissen und Futtermitteln;<br /> Änderung §§ 2, 3, 4 und 6 BVL-Gesetz, Neufassungsermächtigung