Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (G-SIG: 10020138)
<b>Inhalt:</b> Einführung unmittelbar geltenden Bundesrechts und Übertragung zusätzlicher Verwaltungskompetenzen im Bereich des Artenschutzes auf den Bund; Änderung und Ergänzung versch §§ BNatSchG, Aufhebung der Artikel 2 bis 15 des Gesetzes zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen, Änderung des § 36 Bundesjagdgesetz, Neufassungsermächtigung, Außerkrafttreten der Bundesartenschutzverordnung, des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 des Rates zur Anwendung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen und versch landesrechtlicher Vorschriften im Bereich des Artenschutzes. Dem Bund entstehen durch den Vollzug des Gesetzes einmalige Kosten in Höhe von 70.000 DM und laufende Personal- und Sachkosten in Höhe von 0,6 Mio DM, die zu einem erheblichen Teil durch Gebühren gedeckt werden. Soweit die Länder mit Kosten belastet werden, halten sich diese weitgehend im Rahmen des bisher geltenden Rechts. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Washingtoner Artenschutzübereinkommen (03.03.1973) * Bundesjagdgesetz/Änderung des § 36 Bundesjagdgesetz betr. Artenschutz * Bundesartenschutzverordnung/Außerkrafttreten der Bundesartenschutzverordnung