Erstes Gesetz zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes (G-SIG: 11020555)
<b>Bezug:</b> Entschließung des Deutschen Bundestages vom 16. Juni 1989 (BT Drs. 11/4768), Bericht der Bundesregierung vom 5. Oktober 1989 (BT Drs. 11/5329) <br><br><b>Inhalt:</b> Einführung eines Anspruchs auf Erziehungsgeld für nichterwerbstätige deutsche Frauen, die mit Angehörigen von NATO-Truppen verheiratet sind, wenn sie schon vor der Versetzung ihres Mannes in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben; Änderung §§ 1, 2 und 18 Bundeserziehungsgeldgesetz. Die Kosten betragen 1990 etwa 1 Mio. DM und ab 1991 jährlich etwa 2 Mio DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Annahme des Gesetzentwurfs ohne Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Erziehungsgeld/Erziehungsgeld für nichterwerbstätige deutsche Frauen von NATO-Angehörigen * Verbündete Streitkräfte/Erziehungsgeld für nichterwerbstätige deutsche Frauen von NATO-Angehörigen