Erstes Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
<span>Einheitliche Mindestbezugszeit von Elterngeld von zwei Monaten, Flexibilisierung des Antrags auf Elterngeld, erleichterte Unterstützung von minderjährigen Eltern und jungen volljährigen Eltern in Ausbildung bei der Betreuung und Erziehung ihres Kindes durch die Großeltern; Änderung versch. §§ Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz<br /> <br /> Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug: </span>Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 341/08 I016;<br /> Siehe auch I028 und I004<br /> </span>