Erstes Gesetz zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes (G-SIG: 15019416)
<b>Bezug:</b> Gesetz zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (s. F018) <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Auf dem Agrarrat der EU am 22.04.2004 beschlossenes Reformpaket zur Übertragung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 vom 29. September 2004 (ABl. EG Nr. L 270, 21.10.2003, S. 1) zur weitgehenden Entkopplung der Direktzahlungen auf Baumwolle, Tabak, Olivenöl und Hopfen <br><br><b>Inhalt:</b> Einbeziehung von Hopfen (ab 2005) und Tabak (ab 2006 mit Übergangsregelung bis 2010) in die Betriebsprämienregelung, damit weitgehende Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik; Einfügung und Änderung versch. §§ und Anlagen Betriebsprämiendurchführungsgesetz. Ein etwaiger zusätzlicher Verwaltungsaufwand für die Länder ist nicht quantifizierbar. Für den Bund dürfte sich der Aufwand geringfügig erhöhen. <br><br><b>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</b> Beginn des stufenweisen Abschmelzens der Betriebsprämienanteile erst im Jahre 2010. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Hopfen/Einbeziehung von Hopfen in die EU-Betriebsprämienregelung * Tabak/Einbeziehung von Tabak in die EU-Betriebsprämienregelung * Gemeinsame Agrarpolitik/Betriebsprämienregelung für Hopfen und Tabak