Erstes Gesetz zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes (G-SIG: 10020196)
<b>Bezug:</b> Bericht der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 2.9.1983 Siehe auch B26, B27 und B66 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 45 Abs. 2 des Asylverfahrensgesetzes betr. Verlängerung des Zeitpunktes für das Außerkrafttreten der Bestimmungen über das besondere Verfahren bei offensichtlich unbegründeten Asylanträgen über den 1.8.1984 hinaus bis zum 31.12.1988. Bund, Ländern und Gemeinden entstehen durch das Gesetz keine zusätzlichen Kosten.