Erstes Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes
Umsetzung von EU-Recht: Ermöglichung freiwilliger Vereinbarungen und Beschlüsse über die Produktionsplanung im Sektor Milch und Milcherzeugnisse für einen Zeitraum von sechs Monaten auch für nicht anerkannte Agrarorganisationen (Genossenschaften) zur Sicherung des Marktgleichgewichts (Milchmenge, Milchpreis) durch Änderung der Ermächtigungsgrundlage, Erlass von Rechtsverordnungen auch ohne Zustimmung des Bundesrates;<br /> Änderung §§ 1, 5a und 9 Agrarmarktstrukturgesetz; Verordnungsermächtigung, Bekanntmachungserlaubnis<br /> <br /> Bezug: Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 (ABl. L 347, 20.12.2013, S. 671) (Artikel 219 bis 222 Instrumentarium außergewöhnlicher Maßnahmen zur Markstützung für Fälle von drohenden oder bereits eingetretenen Marktstörungen) ; Durchführungsverordnung (EU) 2016/559 vom 11. April 2016 zur Genehmigung von Vereinbarungen und Beschlüssen über die Planung der Erzeugung im Sektor Milch und Milcherzeugnisse (ABl. L 96,12.04.2016, S. 20) ; Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2015/558 vom 11. April 2016 zur Genehmigung von Vereinbarungen und Beschlüssen von Genossenschaften und anderen Formen von Erzeugerorganisationen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse über die Planung der Erzeugung (ABl. L 96, 12. 04.2016, S. 18)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Aufnahme von Regelungen zur Allgemeinverbindlichkeit (Anordnung durch Verordnung) sowie Vorschriften zur Gestaltung von Vertragsbeziehungen zwischen Erzeugern und Verarbeitern, redaktionelle Folgeänderungen; Annahme einer Entschließung: Nutzung best. Möglichkeiten zur Verbesserung der Marktstellung von Erzeugern sowie des Genossenschaftsrechts zur Schaffung von mehr Flexibilität in den Lieferbeziehungen, Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Branchenvereinbarungen, Rechtsetzungen durch die Bundesregierung;<br /> Erneute Änderung § 1, zusätzliche Änderung §§ 3 und 8 sowie Einfügung §§ 4a und 6a Agrarmarktstrukturgesetz