Erstes Gesetz zur Änderung der Bundes-Tierärzteordnung (G-SIG: 15019515)
<b>Inhalt:</b> Änderung § 12 Bundes-Tierärzteordnung: Anpassung der Gebühren für tierärztliche Leistungen im Beitrittsgebiet an die wirtschaftliche Entwicklung auf dem Verordnungswege. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Neue Bundesländer/Anpassung tierärztlicher Leistungen im Beitrittsgebiet