Erstellung eines neuen schalltechnischen Gutachtens für den Streckenabschnitt des Planfeststellungsverfahrens 1.3
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass für den Streckenabschnitt des Planfeststellungsverfahrens 1.3 (Anbindung der Gäubahn an den Landesflughafen im Rahmen des Projektes Stuttgart 21), der die Wohngebiete der Stadt Leinfelden-Echterdingen betrifft, aufgrund bisheriger Planungen (wesentliche Änderung des Schienenweges durch Veränderung der Gleislage) und der neu angestrebten Planungen (Einbau von Weichen, vgl. Stuttgarter Zeitung vom 26. März 2015) ein neues schalltechnisches Gutachten erstellt werden muss und der Schienenbonus nicht mehr zur Anwendung kommen kann?