Erstellung einer Förderrichtlinie für den Schnittstellenbereich zwischen humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung eine den Forderungen des Bundesrechnungshofs und des Bundestages entsprechende Förderrichtlinie für den Schnittstellenbereich zwischen humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit erarbeitet und in Kraft gesetzt, wenn ja, wie ist diese konkret ausgestaltet, und wenn nein, warum wurde das Ziel, zum Herbst 2021 eine neue Förderrichtlinie in Kraft zu setzen, damit der nach Auffassung des Bundesrechnungshofes rechtswidrigen Förderpraxis in Höhe von 627 Mio. Euro Abhilfe geschaffen wird, nicht erreicht (vgl. S. 251 ff. auf Bundestagsdrucksache 20/180)?