Erstellung der baurechtlichen Nachweise über den Energieverbrauch
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was unternimmt die Bundesregierung, um das akute Problem zu lösen, dass Sachverständige und Energieberater angesichts fehlender technischer Grundlagen und noch nicht zur Verfügung stehender Software, insbesondere für den Nichtwohngebäudebereich, die von der Energieeinsparverordnung (EnEV) ab dem 1. Mai 2014 geforderten baurechtlichen Nachweise über den Energieverbrauch nicht ausstellen können (vgl. www.geb-info.de)?