Erste Verordnung zur Änderung der Zweiten Datenübermittlungs-Verordnung (G-SIG: 10021170)
Anpassung an die durch Änderung der 2. Datenerfassungsverordnung geänderte Rechtslage. Einführung der Datenübertragung bei der Weiterleitung von Daten an die Sozialversicherungsträger, Zulassung der bisherigen nicht normierten Verfahren der Datenübermittlung über den 31.12.85 hinaus