Erste Verordnung zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
Anpassung des Bezugsalters eines Personenkreises und des Umfangs der von den Meldebehörden an das Bundesverwaltungsamt zur übermittelnden Daten, Erweiterung der Zuständigkeitsanweisung für die Datenübermittlung