Erste Verordnung zur Änderung der Vierten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (G-SIG: 10021003)
Anpassung der Verwaltungsgebühren nach dem Sprengstoffrecht an die seit Mai 1978 gestiegenen Sach- und Personalkosten. Gebühren nach Zeitaufwand werden um ca. 20 %, Rahmengebühren und feste Gebühren um ca. 25 % angehoben