Erste Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung (G-SIG: 14000995)
Gewährung einer Ausnahme von den Grenzwerten für Schwermetalle in Kunststoffkästen und -paletten nach Art. 11 EG-Verpackungsrichtlinie, da von den in den Kunststoffkästen und -paletten enthaltenen Schwermetallen keine Gefahren für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit zu erwarten sind