Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Prüfstellen nach dem Gerätesicherheitsgesetz (G-SIG: 09021209)
Beschränkung der Bezeichnung von Prüfstellen auf Namen und Anschrift, Bestimmung ihres Aufgabenbereichs durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Aufnahme weiterer Prüfstellen in das Prüfstellen-Verzeichnis