Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn (1.Eisenbahn-Gefahrgut-Änderungsverordnung) (G-SIG: 10021049)
Übernahme bereits im internationalen Bereich in Kraft befindlicher Vorschriften in nationales Recht, Übernahme von Ausnahmen, Klarstellung der Verantwortlichkeiten, Änderung nicht praktikabler Vorschriften