Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV
Änderung der Bestimmungen über die Umweltverträglichkeitsprüfung, Berücksichtigung des Flächenschutzes, des Klimaschutzes und der Klimaanpassung, der Energieeffiezienz und von Unfall- und Katastrophenrisiken, Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung, Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel