Erste Verordnung zur Änderung der Tierseuchenerreger-Verordnung (G-SIG: 12021562)
Verringerung der Zeitspanne, die als Nachweis der Sachkunde für den wissenschaftlichen Umgang mit Tierseuchenerregern dient, für bestimmte Tätigkeiten und Fachpersonen
Verringerung der Zeitspanne, die als Nachweis der Sachkunde für den wissenschaftlichen Umgang mit Tierseuchenerregern dient, für bestimmte Tätigkeiten und Fachpersonen