Erste Verordnung zur Änderung der Seefischereiverordnung (G-SIG: 12021669)
Ausnahmegenehmigung zur Benutzung von stärker motorisierten Schiffen für den Fang von Heringen und Sprotten in der Ostsee, um eine wegen der niedrigen Marktpreise für diese Fischarten wirtschaftliche Ausschöpfung der Fangquoten zu gewährleisten