Erste Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung
Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP), Bejagung, Absperrung bestimmter Gebiete, Anlegen von Jagdschneisen, Beschränkung des Personen- oder Fahrzeugverkehrs, Schaffung der Möglichkeit des Verbots der Nutzung land- oder forstwirtschaftlich genutzter Flächen für bestimmte Zeiträume, virologische Untersuchungen