Erste Verordnung zur Änderung der Höchstmengenverordnung, tierische Lebensmittel (G-SIG: 00021401)
Höchstmengenfestsetzungen für Pestizide, die als Rückstände bei Lebensmitteln tierischer Herkunft Gesundheitsschäden verursachen können. Berücksichtigung der Interessen von Handel wie Verbraucherschutz