Erste Verordnung zur Änderung der Grundwasserverordnung
Umsetzung von Gemeinschaftsrecht, Aufnahme von zwei neuen Parametern für die Beurteilung des Grundwassers, Festlegung der Art und Weise der Ableitung natürlicher hydrogeologischer Hintergrundwerte, Konkretisierung von Anforderungen an die Inhalte der Bewirtschaftungspläne