Erste Verordnung zur Änderung der Gentechnik-Sicherheitsverordnung (G-SIG: 13021014)
Flexibilisierung der Organismenlisten; Klärung praxisrelevanter Auslegungsfragen bezüglich Arbeitsschutzmaßnahmen und Abwasser- sowie Abfallbehandlung; Beseitigung von systematischen Unklarheiten insbesondere bei der Sicherheitseinstufung gentechnischer Arbeiten und bei Sicherheitsmaßnahmen für Labors, Gewächshäuser und Tierhaltungsräume; Erstreckung der Geltung der Verordnung auf Freisetzungen bezüglich Projektleiter und Beauftragten für die Biologische Sicherheit