Erste Verordnung zur Änderung der Geflügelfleisch-Handelsklassen-Verordnung (G-SIG: 11021456)
Hähnchen und Teile davon dürfen nur dann in die Handelsklasse A eingestuft werden, wenn sie nach dem Verfahren der Sprühkühlung gekühlt worden sind
Hähnchen und Teile davon dürfen nur dann in die Handelsklasse A eingestuft werden, wenn sie nach dem Verfahren der Sprühkühlung gekühlt worden sind