Erste Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte
Überarbeitung des Gebührenverzeichnisses mit Klärung vielfach auftretender gebührenrechtlicher Streitpunkte, Aufnahme häufig erbrachter, bisher nicht enthaltener Leistungen, Erhöhung des Honorarvolumens um rund 345 Millionen Euro gegenüber dem aktuellen Abrechnungsgeschehen, Neuregelung bei den Vorschriften zur Erstellung von Kostenvoranschlägen