Erste Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung
Schaffung identischer Rahmenbedingungen der Beschaffungsmodalitäten, Zusammenlegung der beiden bestehenden deutschen Marktgebiete zum 1. April 2022, Anpassung der Vorgaben zur Ermittlung des langfristigen Kapaziätsbedarfs