Erste Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Waffengesetz (G-SIG: 00021497)
Einbeziehung alter und umgebauter Schußwaffen in den Geltungsbereich der Kontroll- und Erlaubnisvorschriften gem.Waffengesetz. Verbot der Herstellung, des Vertriebs, Erwerbs und des Besitzes von Präzisionsgummischleudern