Erste Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung
Umsetzung der delegierten Richtlinien 2014/1/EU bis 2014/16/EU zur Änderung der Anhänge III und IV der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie): Schaffung zeitlich befristeter Ausnahmeregelungen, insbesondere für medizinische Geräte sowie Kontroll- und Überwachungsinstrumente; Vornahme einer Klarstellung entsprechend eines Entschließungsantrags des Bundesrats: Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei möglichen Produktrücknahmen oder -rückrufen