Erste Verordnung zur Änderung der Dritten Verordnung zum Waffengesetz (WaffV 3 ÄndV 1) (G-SIG: 12021070)
Anpassung der Vorschriften über die Prüfung und Zulassung von Handfeuerwaffen und Munition an die technische und wirtschaftliche Entwicklung; Umsetzung von Beschlüssen der Ständigen Internationalen Kommission für die Prüfung von Handfeuerwaffen (CIP) in innerstaatliches Recht