Erste Verordnung zur Änderung der Bundeseisenbahngebührenverordnung
Schaffung neuer Gebühren- und Auslagentatbestände zur Abrechung neuer gesetzlicher Aufgaben des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) sowie zur Verbesserung des Kostendeckungsgrades des EBA für einen Teil bereits bestehender Aufgaben