Erste Verordnung zur Änderung der Bundesartenschutzverordnung (G-SIG: 11021569)
Erweiterung der Listen der Tier- und Pflanzenarten, für die eine Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflicht besteht, Vereinfachung des wissenschaftlichen Tauschverkehrs, Erleichterungen in Verfahrensfragen (Anzeigepflicht, Kennzeichnung, Buchführung), Aufhebung der Freistellung bestimmter zoologischer Einrichtungen von der Kennzeichnungsregelung, Neuregelung der Ausnahmen beim Vermarktungsverbot für gezüchtete Wirbeltiere