Erste Verordnung zur Änderung der Baustellenverordnung
Umsetzung von EU-Recht, Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen, Ausgestaltung des Gesundheitsschutzplans hinsichtlich gefährlicher Arbeiten, Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeitsstätten