Erste Verordnung zur Änderung der Ausgleichsrentenverordnung (G-SIG: 11021661)
Verbesserung der Leistungen für Bezieher von einkommensabhängigen Ausgleichs- und Elternrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz. Anpassung der bei der Bemessung der Ausgleichsrenten anrechnungsfrei bleibenden Beträge an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten