Erste Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung
Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung; Anpassung an das Atomgesetz; Erweiterung des Kreises der Behörden und Stellen, an die Anfragen gerichtet werden dürfen; Regelung zur Nachberichtspflicht für beteiligte Behörden; Öffnung des Verfahrens für die elektronische Kommunikation; Regelung der Fristen für die Löschung personenbezogener Daten; Einführung einer Identitätsprüfung; Zulassung von Ersatzmitteilungen des Arbeitgebers; Möglichkeit der Berücksichtigung von Sachverhalten, die mehr als 10 Jahre zurückliegen; Konkretisierung der Befugnis, einen Antrag auf Duchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zu stellen; Erweiterung des Katalogs der Aufgabenbezeichnung zur Übermittlung von Daten aus dem Ausländerzentralregister (AZRG)