Erste Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung
Anpassung, Präzisierung und Ergänzung der radiologischen und anlagentechnischen Meldekriterien; Meldekriterien für die Anlagentechnik der Kernkraftwerke, für Anlagen der nuklearen Ver- und Entsorgung, bei Ereignissen in Forschungsreaktoren, in stillgelegten Anlagen und für Ereignisse während der Zwischenlagerung