Erstattungshöhe der Fixkosten für von Schließung aufgrund der Coronamaßnahmen betroffene Unternehmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung Unternehmen, die aufgrund der Corona-Maßnahmen vollständig schließen müssen und daher einen Umsatzrückgang von 100 Prozent verzeichnen, im Rahmen der Überbrückungshilfe III eine Erstattung der erstattungsfähigen Fixkosten in Höhe von 100 Prozent ermöglichen, statt wie bisher in Höhe von nur 90 Prozent, und wenn nein, weshalb nicht?