Erstattungsfähigkeit von Zinskosten im Rahmen der Corona-Hilfsprogramme
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind im Rahmen der Corona-Hilfsprogramme der Bundesregierung für Unternehmen auch Zinskosten förder-/erstattungsfähig, die für die Aufnahme eines Kredits angefallen sind, welcher aufgrund der verspäteten Auszahlung der beantragten Corona-Hilfe an den Begünstigten in Anspruch genommen wurde?