Skip to content
GovLens is in free beta — full access while we build. Join the beta →
← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-265409

Erstattungsanträge nach § 56 Abs. 5 Satz 2 IfSG auf Länderebene seit dem 1. Februar 2020

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Finanzreserven der sozialen Pflegeversicherung zum 31. Mai 2020, und wie hoch sind jeweils die Einnahmeverluste aus Beiträgen seit Beginn der coronabedingten Pandemiemaßnahmen am 16. März 2020 zu veranschlagen (falls die Zahlen nicht bekannt sind, ersatzweise die Differenz angeben zwischen den prognostizierten Einnahmen, z. B. aus der Schätzung des Schätzerkreises und den tatsächlichen Einnahmen, hierzu ersatzweise die Differenz zum korrespondierenden Vorjahreszeitraum)?<br />