Erstattung von Umgangskosten für getrennt vom Elternteil lebenden Kindern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist die Erstattung von Umgangskosten mit getrennt vom Elternteil lebenden Kindern jeweils im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und im SGB XII sachlich und verfahrensmäßig geregelt (Fahrt- und Übernachtungskosten für Elternteil und Kind sowie Bedarfskosten der Kinder während der Umgangszeit), und welche sachliche Rechtfertigung gibt es ggf. für eine unterschiedliche Behandlung im SGB II gegenüber dem SGB XII? <br /> <br /> Welche Daten bzw. Schätzungen gibt es zur Zahl der Erstattungen von Umgangskosten mit getrennt vom Elternteil lebenden Kindern, und welche Probleme sind der Bundesregierung aus der Praxis bekannt, die es im Zusammenhang mit der Erstattung von Umgangskosten mit getrennt vom Elternteil lebenden Kindern gibt?