Erstattung von Kurzarbeitergeld für Feiertage
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es aus Sicht der Bundesregierung zutreffend, dass dem Arbeitgeber durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) selbst bei einer durch den Arbeitgeber angeordneten Kurzarbeit "0" kein Kurzarbeitergeld (KUG) für Feiertage, die in den Zeitraum angeordneter Kurzarbeit fallen, erstattet wird, sodass für diese Tage eine Entgeltfortzahlungspflicht seitens des Arbeitgebers ohne Erstattungsanspruch bestehen bleibt, und sieht die Bundesregierung hier, insbesondere mit Blick auf die besonderen coronabedingten Belastungen für Kleinunternehmen mit vollständigem Umsatzausfall gegebenenfalls Änderungsbedarf?