Erstattung musiktherapeutischer Leistungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welcher Begründung ist die Musiktherapie als Leistung im stationären Rahmen erstattungsfähig, im ambulanten Bereich hingegen nicht, und wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, musiktherapeutische Leistungen im begründeten Einzelfall unter Berücksichtigung des § 43 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) und dem Grundsatz ambulant vor stationär einzuräumen?