Erstattung eines Teils der Kosten der an die Ukraine gelieferten militärischen Unterstützungsleistungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Lässt sich Deutschland als größter Einzahler in das EU-Instrument "Europäische Friedensfazilität" einen Teil der Kosten der von Deutschland an die Ukraine gelieferten militärischen Unterstützungsleistungen aus der EFZ erstatten (wenn ja, in welcher Höhe) und falls nein, mit welcher Begründung wird dies bislang nicht oder nicht in vollem möglichen Umfang gemacht?