Erstattung der vom ESM an die Bundesbank gezahlten Negativzinsen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf Basis welcher rechtlichen Grundlage hat die Bundesregierung die vom Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) an die Bundesbank überwiesenen Negativzinsen in Höhe von 84,1 Mio. Euro dem ESM erstattet?