Erstattung der Mehrkosten für erforderliche Eignungsgutachten bei Menschen mit Behinderungen für den Erwerb des Führerscheins
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was muss aus Sicht der Bundesregierung getan werden, damit Menschen mit Behinderung, die einen Führerschein erwerben wollen und diesbezüglich von der Fahrerlaubnisbehörde aufgefordert werden, Gutachten bzw. Stellungnahmen von Ärzten oder anderen Sachverständigen hinsichtlich ihrer Eignung für das Führen von Kraftfahrzeugen beizubringen, die dabei entstehenden Mehrkosten erstattet werden?