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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-54149

Erstattung der Kosten für Hörgeräte durch die Krankenkassen nach § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird mittlerweile nach Ansicht der Bundesregierung § 33 Absatz 1 Satz 1 SGB V von der gesetzlichen Krankenversicherung im Sinne des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 7. Dezember 2009 (B 3 KR 20/08 R) zur Gewährung von Hörgeräten angewendet, also ist nun gewährleistet, dass Hörgeschädigte tatsächlich die Kosten für die Hörgeräte erstattet bekommen, die &quot;nach dem Stand der Medizintechnik die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlauben und gegenüber anderen Hörhilfen erhebliche Gebrauchsvorteile im Alltagsleben bieten&quot;, und wie hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, dass § 33 Absatz 1 Satz 1 SGB V im Sinne des Urteils in der Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung angewendet wird?