Erstattung der Betriebskosten für im Auftrag der Länder errichtete kommunale Impfzentren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern werden die Betriebskosten für im Auftrag der Länder errichtete kommunale Impfzentren gemäß § 10 der Coronavirus-Impfverordnung auch für Zeiträume erstattet, in denen ein Impfzentrum aufgrund fehlender Vakzine noch nicht den Impfbetrieb aufgenommen hat?