Erstattung der Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Sind Arbeitgeber zur Erlangung eines Anspruchs aus der Erstattung der Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (U1) verpflichtet, der jeweiligen durchführenden Krankenkasse in jedem Fall, beispielsweise auch schon bei einer Krankheitsdauer von einem einzigen Tag, eine von einem Arzt bzw. einer Ärztin ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zukommen zu lassen, und gibt es auch andere Möglichkeiten des Nachweises?</p>