Ersatzansprüche nach den §§ 34, 34a bzw. 34b SGB II durch Leistungsträger im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In wie vielen Fällen und in welcher Höhe machten nach Kenntnis der Bundesregierung die Leistungsträger im Bereich der Grundsicherung für Arbeit Ersatzansprüche nach den §§ 34, 34a bzw. 34b SGB II geltend (bitte, soweit möglich, nach Paragrafen differenzieren und für die Jahre 2017 sowie 2018 angeben)? <br /> <br /> In wie vielen dieser Fälle wurde durch die Betroffenen gegen diese Ersatzansprüche Widerspruch bzw. Klage eingereicht?